Die Verwertung verbrauchter Batterien steht bereits seit langem im Blickpunkt der deutschen und europäischen Umweltpolitik. So ist seit April 1998 in Deutschland die Batterieverordnung (BattV) in Kraft, die Hersteller und Vertreiber verpflichtet, Altbatterien zurückzunehmen und entsprechend der Maßgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) zu verwerten bzw. nicht verwertbare Batterien zu beseitigen. Ferner ist der Endverbraucher verpflichtet, verbrauchte Batterien zurückzugeben.
In diesem Zusammenhang führte das Deutsch-Französische Institut für Umweltforschung (DFIU) der Universität Karlsruhe (TH) zwischen September 1999 und Juli 2001 im Auftrag des Umweltbundesamts das o.a. Forschungsvorhaben durch. Hauptziel des Vorhabens ist die Beschreibung und der Vergleich verschiedener Verwertungsverfahren für Altbatterien unter Berücksichtigung der relevanten ökologischen, ökonomischen, rechtlichen und logistischen Rahmenbedingungen, um damit u.a. zentrale Vorarbeiten für die derzeit diskutierte neue EU-Batterierichtlinie zu leisten.
Die wesentlichen Arbeitsschritte im Rahmen des Projekts sind die Bestandsaufnahme der bisherigen Entwicklung des Batteriemarktes, die Zusammenführung und Plausibilitätskontrolle von Angaben der Rücknahmesysteme, die Analyse der verfügbaren Rücknahme-, Sortier- und Verwertungswege für Altbatterien sowie die ökologische und techno-ökonomische Bewertung vorhandener und potentieller Verwertungswege. Weiterhin wird der Cadmiummarkt beschrieben und Möglichkeiten für bleibende Senken nach einem evtl. Verbot diskutiert.